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Module

Im Bachelorstudium werden zwei Wahlpflichtmodule zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre angeboten, die jeweils in einem Semester absolviert werden können:

BW06: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

BW16: Fallstudien zur Unternehmensbesteuerung

Es besteht keine Verpflichtung, beide Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Studierende, die Ihr Wissen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre vertiefen möchten, haben folgende Möglichkeiten:

  • Absolvierung (nur) von BW06: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
  • Absolvierung von BW06: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung und BW16: Fallstudien zur Unternehmensbesteuerung.

 

Bachelorstudierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können neben den Modulen BW06 und BW16 auch das Modul BW08: Steuerrecht belegen. Das Modul BW08 wird von der Juristischen Fakultät (Prof. Valta) angeboten.

Für Studierende, die ihr Masterstudium ab dem 01.10.2020 aufgenommen haben (PO 2020), werden zwei Wahlpflichtmodule zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre angeboten, die jeweils in einem Semester absolviert werden können:

MW114: Internationale Unternehmensbesteuerung

MW115: Umwandlungssteuerrecht

Es besteht keine Verpflichtung, alle Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Studierende, die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Studienschwerpunkt im Masterzeugnis ausweisen möchten, müssen die Module MW114 und MW115 absolvieren.

Studierende, die ihr Masterstudium vor dem 01.10.2020 (alte PO) aufgenommen haben, können nach der Prüfungsordnung die Module MW114 und MW115 nicht belegen.

 

Masterstudierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können neben den Modulen MW114 und MW115 auch das Modul MW13: Steuerrecht belegen. Das Modul MW13 wird von der Juristischen Fakultät (Prof. Valta) angeboten.

Verantwortlichkeit: